Brandtote sind Rauchtote

Jedes Jahr verunglücken Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchgasvergiftung, wird Nachts im Schlaf überrascht.

 

Ursache für viele Brände sind im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Österreich - OIB Richtlinien
OIB Richtlinie 2 - Brandschutz
geändert am 01.09.2008

 

III. Abschnitt
3.11 Rauchwarnmelder

 

Tote und Verletzte bei Bränden innerhalb von Gebäuden sind überwiegend im zivilen Bereich zu beklagen, wofür hauptsächlich die giftigen Bestandteile von Brandrauch und nur selten die unmittelbare Einwirkung von Feuer verantwortlich sind. Bevor ein Brand auf Teile des Gebäudes übergreift, sind – vor allem nachts – die Bewohner längst im Rauch erstickt. Die stromnetzunabhängig arbeitenden Rauchwarnmelder besitzen eine Batterie und zielen grundsätzlich nur darauf ab, die sich in der Wohnung aufhaltenden Personen frühzeitig zu alarmieren und dadurch die Personensicherheit zu erhöhen. Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass nur in Aufenthaltsräumen – ausgenommen Küchen - sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein muss. Daraus kann abgeleitet werden, dass etwa in Abstell-, Sanitär- und Lagerräumen oder in Heizräumen keine Rauchwarnmelder vorhanden sein müssen. Da die ÖNORM EN 14604 „Rauchwarnmelder“ europäisch festgelegte Geräteanforderungen enthält, sollte diese zur Beurteilung der Qualität herangezogen werden. Da keine konkreten technischen Lösungen genannt werden, sind weitergehende Lösungen wie z.B. Verkabelung der einzelnen Rauchwarnmelder oder Anschluss an das Stromnetz möglich. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei den Rauchwarnmeldern nicht um eine automatische Brandmeldeanlage handelt. Weiters ist zu erwähnen, dass keine automatische Alarmweiterleitung zu einer Empfangszentrale einer ständig besetzten öffentlichen Alarmannahmestelle zu installieren ist.

Basierend auf internationalen Untersuchungen kann abgeschätzt werden, dass das Risiko, bei Bränden in Wohnungen ums Leben zu kommen, durch Installation von Rauchmeldern erheblich verringert wird. Nachdem beispielsweise der Einbau von derartigen Meldern in Großbritannien seit dem Jahr 1992 gesetzlich vorgeschrieben ist, werden Brände viel häufiger entdeckt und ist die Zahl der Brandtoten in Wohnungen merklich zurückgegangen. In Norwegen besteht bereits seit 1990 eine gesetzliche Regelung, wonach in jedem Haushalt ein Rauchmelder pro Etage installiert sein muss.
In Österreich ist seit dem Jahre 2008 der Einbau von Heimrauchmeldern bei Neubauten vorgeschrieben, bei älteren Gebäuden werden diese im Zuge der Feuerbeschau vorgeschrieben.

          Freiwillige Feuerwehr Kössen, 6345 Kössen / Postweg 4,  Tel. +43 (0) 5375 2200,  Fax 2810

                                 e-mail feuerwehr.koessen@gmail.com    www.feuerwehr-koessen.at  

                                                     Kdt. HBI Paluc Andreas 0664-8333165



 

Gemeinde Kössen